sonntagswaesche
warum ?
Ihr Fahrzeug ist schmutzig. Sie möchten Ihr Fahrzeug waschen. Sie fahren zu dem Waschpark Ihres Vertrauens.
aber es ist Sonn- oder Feiertag. am Waschpark angekommen, stellen Sie dann fest, dass alles geschlossen ist.
Schuld daran ist das sogenannte Sonn- und Feiertagsgesetz, das von den Landesregierungen verabschiedet wurde.
Unter der Woche haben Sie keine Zeit dazu oder das Wetter ist schlecht oder oder oder …
Sie möchten einfach mal in aller Ruhe Ihr Fahrzeug an allen Ecken und Kanten vom letzten Schmutz reinigen.
zusammen mit Freunden bei schönstem Wetter Bezingespräche führen und dabei Ihr Fahrzeug blitzblank wienern.
Zuhause dürfen Sie es nicht, Verbot der Kommune, oder haben die entsprechende Ausstattung und den Platz nicht oder oder oder …
In einigen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hamburg)
wurde dieses bereits aufgehoben bzw. modifiziert und angepasst.
Andere Bundesländer halten jedoch nach wie vor an dieser „veralteten“ Regelung fest. In vielen umliegenden Ländern, wie
Niederlande, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien, Polen etc. ist das Autowaschen an Sonntagen oder sogar rund um die Uhr erlaubt.
oftmals sind sogar die Waschstrassen geöffnet.
Wir alle leben in einer zunehmend hektischen, aber auch in einer sich immer mehr öffnenden Welt. Wir können zufrieden sein,
wenn wir unserer Arbeit weiter nachgehen dürfen.
Warum dürfen wir dann nicht an Sonntagen unser Liebstes pflegen … ? eine viel gestellte Frage, die wir an unseren Standorten
pausenlos zu hören bekommen …
Wir hatten hier mal die Möglichkeit geschaffen, sich per Eingabeformular einzutragen und über pro oder auch contra einer Sonntagswäsche zu entscheiden.
Dies haben wir nun gestoppt. Leider haben alle bisherigen Bemühungen zu keinem Ergebnis führen können.
Vielleicht ergibt es sich ja irgendwann einmal, dass es wieder gehen wird.
Gerne können Sie uns kontaktieren für einen Austausch, Ideeen, Gedanken …..
Vielen Dank
Information
auf Grund einer Verfügung der Bezirksregierung NRW müssen
ALLE SB Anlagen, Portalanlagen, Saugerplätze etc. an Sonn-und Feiertagen geschlossen bleiben !
Dies gilt für u.a. für komplett Nordrhein-Westfalen !!!
Die Bezirksregierung beruft sich auf ein völlig veraltetes Gesetz u.a. mit der Begründung, es wären genügend
Tage zur Pflege des Fahrzeuges vorhanden !
Gerade vor dem Hintergrund, dass es in vielen umliegenden Ländern, wie Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich, Schweiz uvm. gestattet ist, selbst in Deutschland mehr und mehr gelockert wird, eine absolut unverständliche Massnahme, warum so verfahren wird !!!